Einkaufsbedingungen
§ 1 Geltung der Bedingungen
Diese Einkaufsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen des Verkäufers gegenüber dem fourierverlag. Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Verkäufers werden nicht anerkannt, es sei denn, der fourierverlag stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des fourierverlags gelten auch dann, wenn der fourierverlag in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers die Lieferung vorbehaltlos ausführt.
§ 2 Angebot, Bestellung und Vertragsschluss
1. Die Angebote des Verkäufers sind verbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder per E-Mail gesendeten Bestätigung des fourierverlags.
2. Der fourierverlag ist berechtigt, Angebote und Bestellungen zu widerrufen, wenn bekannt wird, dass
a) die Buchbestände, Hörbücher, CDROMs und andere Produkte nicht verlagsneu sind bzw. die Ladenpreisbindung schon vor Abschluss aufgehoben war;
b) die Bestände vor der übernahme schon anderweitig oder an Dritte verbilligt veräußert wurden, dazu zählen auch größere Veräußerungen als Mängelexemplare;
c) Bestände aus dem Angebot herausgenommen werden;
d) die Mengen und Einzelpositionen sich entgegen dem ursprünglichen
Angebot verändern;
e) die übernommenen Bestände nicht dem Angebot zu Grunde liegenden Mustern entsprechen;
f) umfangreiche Angebote zur gleichen Zeit zu Gunsten von anderen Wettbewerbern verabschiedet und in den Markt gebracht wurden.
3. Der Verkäufer wird jede Bestellung hinsichtlich dieser Voraussetzungen mit Faktur- und übernahmezeitpunkt, Menge und Preis bestätigen.
§ 3 Preise
1. Es gelten die in der Angebotsbestätigung seitens des fourierverlags vereinbarten Preise und Nebenkonditionen. Die Preise sind grundsätzlich inklusive der jeweiligen Mehrwertsteuer.
2. Der fourierverlag ist berechtigt, eine mögliche Differenz aus den Lieferungen und Berechnungen zu den vereinbarten Preisen bei der nächsten fälligen Rechnung in Abzug zu bringen. Gleichzeitig erstellt der Verkäufer eine Gutschrift über diesen Betrag.
3. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, frei Haus zum Lager des fourierverlags bei der Sigloch Distribution GmbH & Co. KG in 74572 Blaufelden. Die Adressen wie auch die Anlieferungsrichtlinien der Sigloch Distribution GmbH & Co. KG liegen den Angebotsbestätigungen an.
4. Im Fall des Gewahrwerdens nach übernahme durch den fourierverlag, dass schon Titelbestände verbilligt am Markt waren oder sind, erstattet der Verkäufer dem fourierverlag den Einkaufspreis. Der fourierverlag kann die Abholung der Bestände fordern, und Bezugsnebenkosten geltend machen.
§ 4 Zahlung
1. Für alle Produkte gelten die folgenden Zahlungsvereinbarungen:
Die Rechnungen des Verkäufers sind 90 Tage nach Warenvereinnahmung ohne Abzug zahlbar. Wenn die Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Warenvereinnahmung geleistet wird, gewährt der Verkäufer ein Skonto in Höhe von 3 % auf den Rechnungsendbetrag.
2. Es wird jeweils eine Rechnung pro Bestellung, nach Lieferung der Gesamtbestellung gestellt.
§ 5 Liefer- und Leistungszeit
1. Liefertermine und -fristen werden verbindlich vereinbart, die Bereitstellungs- und Fakturtermine von fourier sind verpflichtend.
2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Behinderung länger als ein Monat dauert, ist fourier nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Sofern der Verkäufer die Nichteinhaltung verbindlicher Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich mit der Lieferung in Verzug befindet, hat der fourierverlag Anspruch auf eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,5 %, mindestens 250,00 €, für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche auf Rücktritt und Schadensersatz bleiben unberührt, wobei die Vertragsstrafe auf einen etwaigen Schadensersatz angerechnet wird.
3. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen nur berechtigt, wenn der fourierverlag vorher zugestimmt hat. Sofern eine Teillieferung oder Teilleistung vereinbart worden ist, erfolgt die Rechnungsstellung im Gegensatz zu § 4.2 für jede Teilleistung bzw. Teillieferung.
4. Als verbindliche Anlage gilt das beigefügte Blatt „Anlieferungsrichtlinien der Sigloch Distribution GmbH & Co. KG“.
§ 6 Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den fourierverlag über, sobald die Ware im Lager des fourierverlags von einer zur Annahme autorisierten Person angenommen wurde und die Annahme auf den Frachtpapieren schriftlich bestätigt ist.
§ 7 Mängelhaftung
1. Der Verkäufer gewährleistet, dass die Produkte verkehrsfähig und sämtliche Vorschriften in diesem Zusammenhang - auch hinsichtlich der Kennzeichnung der Produkte - eingehalten worden sind. Er gewährleistet, dass die Produkte frei von Rechts- und Sachmängeln, einschließlich Konstruktions- und Fabrikationsmängeln sind; er sichert zu, dass für die Produkte sämtliche Urheber-, Titel- und Markenlizenzen für den Vertrieb und die Nutzung innerhalb Europas vorliegen.
2. Der fourierverlag muss dem Verkäufer Mängel, die offensichtlich sind, ohne dass eine Entfernung der Verpackung oder eine Entnahme einzelner Waren aus einer Gesamtverpackung oder der zur Anlieferung verwendeten Palette erforderlich ist, innerhalb von drei Wochen schriftlich oder per E-Mail mitteilen.
§ 8 Marketingmaterial
Der Verkäufer stellt auf Wunsch des fourierverlags in ausreichendem Umfang Produktunterlagen, Produktlisten und -spezifikationen zur Verfügung, um ggf. Serviceanfragen qualifiziert bearbeiten, Marketingmaßnahmen durchführen und ihre Plattform (einschließlich Produktabbildungen und -beschreibungen) betreiben zu können. Der fourierverlag ist ebenfalls nach Bestätigung berechtigt, das Marketingmaterial, das der Verkäufer auf seiner Website zur Verfügung stellt, zu übernehmen.
§ 9 Indizierte, verbotene und gefährdende Artikel
1. Der Verkäufer verpflichtet sich, keine Produkte anzubieten und zu liefern, die von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien indiziert wurden oder deren Vertrieb nach dem StGB verboten ist sowie Titel, die mit “Keine Jugendfreigabe“ eingestuft worden sind.
2. Sollte der Verkäufer von einer Indizierung oder von einem Verbot bzgl. eines Artikels aus seinem Sortiment erfahren, ist er verpflichtet unverzüglich den fourierverlag schriftlich zu informieren.
3. Im Falle der Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Verkäufer eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,00 € zu leisten.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den gelieferten Produkten bis zu ihrer vollständigen Bezahlung vor (Vorbehaltsware). fourier darf die Vorbehaltsware im Rahmen des üblichen Geschäftsgangs weiter veräußern, jedoch nicht anderweitig darüber verfügen.
2. Bei Zugriffen Dritter - insbesondere Gerichtsvollzieher - auf die Vorbehaltsware wird fourier auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen, damit der Verkäufer seine Eigentumsrechte durchsetzen kann.
§ 11 Urheberrecht und gewerbliche Schutzrechte
1. Der Verkäufer wird fourier und die Abnehmer der Produkte - unbeschadet etwaiger zusätzlicher Schadensersatzansprüche - wegen Ansprüchen aus Verletzungen von Patent-, Urheber-, Persönlichkeits- und Markenrechten sowie anderer gewerblicher Schutzrechte oder der Rechtswidrigkeit der Produkte im übrigen freistellen und schadlos halten.
fourier kann verlangen, dass dem Verkäufer die Führung von Rechtsstreiten überlassen wird oder dass der Verkäufer einem von fourier geführten Rechtsstreit beitritt.
2. Im Hinblick auf die zukünftige Nutzung und den weiteren Vertrieb von Produkt hinsichtlich derer Ansprüche im Sinne von § 11 Abs. 1 geltend gemacht werden, ist der Verkäufer verpflichtet, entweder
a) die erforderlichen Lizenzen bezüglich der angeblich verletzten Schutzrechte zu
beschaffen
oder
b) fourier einen geänderten Liefergegenstand zur Verfügung zu stellen, der im Falle des Austausches gegen den verletzenden Liefergegenstand den Verletzungsvorwurf bezüglich des Liefergegenstandes beseitigt.
§ 12 Geheimhaltung
Soweit die Parteien nicht eine gesonderte Geheimhaltungsvereinbarung geschlossen haben, gilt Folgendes:
Sämtliche im Rahmen der Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien ausgetauschten betrieblichen und technischen Informationen einschließlich Informationen über Art und Inhalt dieser Vereinbarung sind vertraulich zu behandeln, auch wenn sie nicht ausdrücklich mit dem Vermerk “vertraulich” gekennzeichnet sind.
Nicht vertraulich sind solche Informationen, die im Rahmen der vertragsgemäßen Erfüllung dieses Vertrages auf den jeweiligen Websites der Vertragsparteien veröffentlicht worden sind, die bereits vor Vertragsbeginn von einer der beiden Parteien berechtigterweise veröffentlicht worden sind, über deren Veröffentlichung beide Parteien zuvor Einverständnis erzielt haben oder die nachweislich öffentlich bekannt sind, ohne dass die jeweils andere Partei dies zu vertreten hätte.
Das Vertraulichkeitsgebot gilt auch nach Beendigung dieser Vereinbarung fort.
§ 13 Haftungsbegrenzung
Eine vertragliche oder außervertragliche Schadensersatzpflicht seitens des fourierverlags, ihrer Angestellten oder ihrer Erfüllungsgehilfen besteht nur bei Personenschaden oder sofern der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist. Die Haftung für eine leicht fahrlässige Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt und bezieht sich insbesondere nicht auf entgangenen Gewinn.
§ 14 Rechnungen, Lieferadresse
Rechnungsadresse:
fourierverlag in der
Verlagshaus Römerweg GmbH
Römerweg 10
65187 Wiesbaden
ID-NR: DE 236830226
St.-Nr.: 043 247 57452
Lieferadresse:
Entsprechend den Angaben in der jeweiligen Bestellung.
§ 15 Schlussbestimmungen
Ausschließlicher Gerichtsstand ist am Sitz des fourierverlags begründet. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss der Regeln des UN-Kaufrechts.
änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abbedingung dieser Schriftformklausel.
Sollte einer der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung werden die Parteien eine wirksame Regelung treffen, die den Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Ganzen sowie den vertraglichen Absprachen in tatsächlicher, rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht möglichst nahe kommt. Ebenso ist zu verfahren, wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Lücke aufweisen sollten.